Outsourcing Durch die Weitergabe spezifischer Tätigkeiten an die Werkstätten reduzieren Sie Ihren Personalaufwand – und Sie konzentrieren sich stärker auf Ihr Kerngeschäft.
Preisvorteil bis zu 50 % Die Werkstätten sind nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt. Deshalb können Sie 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen.
Verminderter Mehrwertsteuersatz Als gemeinnützige Einrichtung berechnen wir nur den verminderten Mehrwertsteuersatz.