kostengünstig

Sie sparen Kosten – auf vielen Ebenen

  • Outsourcing
    Durch die Weitergabe spezifischer Tätigkeiten an die Werkstätten reduzieren Sie Ihren Personalaufwand – und Sie konzentrieren sich stärker auf Ihr Kerngeschäft.

  • Preisvorteil bis zu 50 %
    Die Werkstätten sind nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt.
    Deshalb können Sie 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen.

  • Verminderter Mehrwertsteuersatz
    Als gemeinnützige Einrichtung berechnen wir nur den verminderten Mehrwertsteuersatz.
 
 
 
 
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